Wertermittlungsrichtlinie

Die Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) bieten eine Basis für die Ermittlung von Verkehrswerten von Grundstücken und von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen durch die Gutachterausschüsse. Sie sind zu beachten, wenn sie angeordnet wurden. Außerdem enthalten sie Grundsätze zur Ermittlung der Enteignungsentschädigung.

Die Anlagen enthalten u. a.

  • den Bewirtschaftungskostenkatalog
  • die durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauern der verschiedenen Gebäudearten
  • Vervielfältigertabellen
  • das Schema für die Ermittlung der Bruttogrundfläche (BGF)
  • die Normalherstellungskosten NHK 2000
  • Tabellen zur Berechnung der Alterswertminderung, Diskontierungsfaktoren
  • Abschreibungsdivisoren
  • Umrechnungskoeffizienten (GFZ:GFZ)
  • die abgekürzte Sterbetafel 1998/2000
  • Berechnungshinweise im Bereich des Erbbaurechts und von grundbuchlichen Lasten.

Die Sachwertrichtlinie ersetzt die Nummern 1.5.5 Absatz 4, 3.1.3, 3.6 bis 3.6.2 sowie die Anlagen 4, 6, 7 und 8 der Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006).

Mit Inkrafttreten der novellierten Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) zum 1. Januar 2022 sind Teile der WertR 2006 nicht mehr anwendbar.[1]

Siehe auch

  • Wertermittlung
  • Grundstücksbewertung
  • Sachwertrichtlinie vom 5. September 2012, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 18. Oktober 2012
  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
  • Blog zur Sachwertrichtlinie und den NHK 2010

Belege

  1. Novellierung des Wertermittlungsrechts, entsprechende Informationen auf der Internetseite des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) (Abruf: 8. Juni 2023)
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