Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO

Die Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO, kurz Technische Anforderungen oder TA genannt, sind 34 Anlagen zum § 22a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Darin sind die Prüfbedingungen und -vorschriften für die, die Prüfzeichen vergebenden Ingenieure festgelegt.

Bestandteile

  • Teil I
    • definiert mit zwei TA die Prüfverfahren und allgemeinen Anforderungen.
  • Teil II
    • definiert im Abschnitt A in zweiundzwanzig TA die Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen.
    • Im Abschnitt B werden in zehn weiteren TA unter anderem die Anforderungen für Sicherheitsgurte, Sicherheitsglas, Anhängerkupplungen, Motorrad-Beiwagen, Fahrtenschreiber, Fahrzeugheizungen und Kindersitzen festgelegt.

Literatur

  • Heribert Braun, Heribert Konitzer: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Loseblattsammlung mit Texten und Kommentaren. Kirschbaum, Bonn 2008, ISBN 978-3-7812-1537-5. 
  • Technische Anforderungen. In: Verkehrsblatt. 2003, S. 252 ff. (Auszug Fahrradbeleuchtung in enhydralutris.de [abgerufen am 2. November 2020]). 
  • Technische Anforderungen. In: Verkehrsblatt. Nr. 22, 2003 (TA 23 Scheinwerfer für Fahrräder in enhydralutris.de [abgerufen am 2. November 2020]). 
  • Kraftfahrtbundesamt: Typgenehmigung
  • TA zu § 22a StVZO, 39. Ergänzungslieferung, Mai 2005. (GIF) Abgerufen am 2. November 2020 
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