Kalkulationszuschlag

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Als Kalkulationszuschlag wird der prozentuale Aufschlag auf den Einstandspreis bezeichnet, mit dem der Listenverkaufspreis errechnet wird.

Kalkulationszuschlag = Nettoverkaufspreis Einstandspreis Einstandspreis 100 % {\displaystyle {\text{Kalkulationszuschlag}}={\frac {{\text{Nettoverkaufspreis}}-{\text{Einstandspreis}}}{\text{Einstandspreis}}}\cdot 100\,\%}

Im Bereich Einzelhandel:

Bruttoverkaufspreis Einstandspreis Einstandspreis 100 % {\displaystyle {\frac {{\text{Bruttoverkaufspreis}}-{\text{Einstandspreis}}}{\text{Einstandspreis}}}\cdot 100\,\%}