Gemeindeverband

Gemeindeverband steht für:

  • eine kommunale Untergliederung einer Partei oder eines Vereins, siehe Verband (Recht) #Regionale Unterteilung
  • Gemeindeverband (Deutschland), im deutschen Kommunalrecht ein Zusammenschluss oberhalb der Gemeindeebene
  • Gemeindeverband (Österreich), im österreichischen Kommunalrecht ein Zusammenschluss von Gemeinden zur gemeinsamen Aufgabenbesorgung
  • Interkommunale, nach belgischem Recht ein Zusammenschluss von Provinzen oder Gemeinden zur gemeinsamen Aufgabenbesorgung
  • Établissement public de coopération intercommunale, in Frankreich ein Zusammenschluss von Gemeinden
  • in Salzburg, Tirol und Vorarlberg die Interessenvertretung der Gemeinden, siehe Österreichischer Gemeindebund


Siehe auch:

  • Verwaltungskooperation
  • Kommunalverband
  • Regionalverwaltung
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.