Extern

Extern (lat. externus, „(dr)außen (befindlich)“) ist ein Adjektiv und bezeichnet einen Sachverhalt, der außerhalb eines anderen Sachverhalts steht. Extern bedeutet demnach draußen befindlich oder auswärtig.[1]

Verwendungen

  • Früher bezeichnete man Schüler, die außerhalb eines Alumnats wohnten, als Externe.[2]
  • Mit Externa bezeichnet man in der Medizin äußerlich anzuwendende Heilmittel (z. B. Salben, Puder.)[3]
  • Mit extern werden in der Wirtschaft Vorgänge oder Werte gemeint, die außerhalb des/ der eigenen Unternehmens oder Behörde ablaufen bzw. bestehen.
  • In Unternehmen oder in einer Behörde werden auch Berater, die von anderen Unternehmen kommen, als Externe bezeichnet.
  • Anfangs werden Quereinsteiger in Firmen oder Gruppen subjektiv als Externe betrachtet.

Einzelnachweise

  1. Lexikon A–Z in zwei Bänden, Erster Band A-K, Enzyklopädie Volkseigener Verlag Leipzig 1956, S. 516
  2. Jedermanns Lexikon, 3. Band, Verlagsanstalt Hermann Klemm A.-G., Berlin-Grunewald 1929, S. 339
  3. Meyers Universallexikon, Band 1, VEB Bibliographisches Institut, Leipzig 1978, S. 674