Amtsgericht Gumbinnen
Das Amtsgericht Gumbinnen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Gumbinnen, Ostpreußen.
Geschichte
Das königlich preußische Amtsgericht Gumbinnen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 6 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Insterburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Gumbinnen. Aufgehoben wurde das Kreisgericht Gumbinnen.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Gumbinnen.[1]
Am Gericht bestanden 1888 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Gumbinnen.
Weblinks
- Geschichte des Amtsgerichts
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 398, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online