§ 131 StGB

§ 131 StGB steht für:

  • Gewaltdarstellung im Strafgesetzbuch (StGB) Deutschlands
  • Räuberischer Diebstahl, siehe Diebstahl_(Österreich) #Räuberischer Diebstahl (§ 131 StGB) im Strafgesetzbuch (StGB) Österreichs
  • Räuberischer Diebstahl, siehe Räuberischer Diebstahl (Liechtenstein) im Strafgesetzbuch (StGB) Liechtensteins
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.